Editorial

Januar 2015 oder 2017?

Eine Vorbemerkung auch hier:

Der nachstehende Text ist jetzt gut zwei Jahre alt. Was hat sich geändert? Die Browser-Technologie ist fortgeschritten. Für Anwender guter DMS-Systeme macht es kaum noch einen Unterschied, ob sie mit Windows arbeiten oder auf einem Web-Server. Den Admins fällt das Aktualisieren jetzt leichter. Die GoBD sind Fakt. Die anfängliche Aufregung hat sich gelegt, die Unsicherheiten sind großteils ausgeräumt. Informationen zum pragmatischen Umgang mit den GoBD finden Sie hier im Menüpunkt DMS-Compliance.

Die Zeit der raschen Fortschritte in der DMS-Branche scheint vorbei.  Natürlich entwickeln sich die Systeme weiter. Der Trend von der Anwendung auf lokalen PCs unter Windows geht unwiderruflich hin zur Web-Anwendung im Browser und auf mobilen Geräten. Ob das eher dem Spieltrieb der Entwickler huldigt oder dem Marketing geschuldet ist, sei dahin gestellt. Für  Anwender ist das nicht immer von Nutzen. Unter Windows lassen sich viele Dinge nun mal ergonomischer gestalten als mit der Web-Technologie. Da manuelle Tätigkeiten wie z.B. das manuelle Ablegen von Dokumenten im elektronischen Archiv zusehends durch Automatismen ersetzt werden, verwischt sich der Unterschied.

Ein interessantes Signal für die Branche kommt von außen. Mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens zu den GoBD am 14.11.2014 wurden unter anderem die Regeln für die Archivierung von digitalen Unterlagen neu gefasst. Die „alten“ GoBS und die GdPDU wurden damit obsolet. Der sogenannte Mikrofilm-Erlass von 1984 gilt aber weiterhin. Viel Spaß bei der Suche danach! Ehe Sie resignieren: Sie finden ihn samt den  GoBD (mit der unmerkbaren Langbezeichnung) im Portal bei den Links.